Notes on the registration of a car trailer

www.stema.de
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Internet unter www.stema.de oder Tel. +49(0)35 22-30 94-0
STEMA Metalleichtbau GmbH Geschäftsführer Konto BLZ IBAN BIC
Riesaer Straße 50 Michael Jursch
01558 Großenhain HypoVereinsbank 327 732 773 850 200 86 DE67850200860327732773 HYVEDEMM496
Telefon +49(0)3522-3094-0 Amtsgericht Dresden HRB 496 Voba Raiba Meißen 6711921000 850 950 04 DE15850950046711921000 GENODEF1MEI
Telefax +49(0)3522-3094-15 ILN 4024187000000 Großenhain eG
info@stema.de UST-IdNr. DE 140697246 Sparkasse Meißen 3043012258 850 550 00 DE24850550003043012258 SOLADES1MEI
www.stema.de St-Nr. 209/120/00258
Infos zur Zulassung von Pkw-Anhängern.
Wir gratulieren Ihnen, wenn Sie sich für einen STEMA Anhänger entschieden haben.
STEMA Anhänger sind ein Qualitätsprodukt mit hohem Sicherheitsstandard und
werden komplett in Deutschland gefertigt.
Mit dem Anhänger erhalten Sie eine Dokumententasche mit folgendem Inhalt. Bitte
bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Betriebsanleitung
Weitere wichtige Informationen und Hinweise.
Evtl. eine 100 km/h Bestätigung, wenn diese zum Anhänger gehört.
Überprüfen Sie zunächst bitte, ob die Fahrzeugidentnummer (FIN) von der
Zulassungsbescheinigung Teil II mit der FIN auf dem Anhänger übereinstimmt.
Für den Pkw-Anhänger ist in Deutschland eine steuerpflichtige Zulassung und eine
Haftpflichtversicherung geseztzlich gefordert. Gegebenenfalls können Sie auch
eine Kasko- oder Teilkaskoversicherung abschliessen. Bitte sprechen Sie dazu mit
Ihrer Versicherung und lassen Sie sich eine elektronische
Versicherungsbestätigung (eVB) geben, dass ist eine siebenstellige Nummer.
Sie können dann bei der Zulassungsstelle Ihres Landratsamtes Ihren neuen
STEMA Anhänger anmelden. Dazu benötigen Sie diese Dokumente:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Evtl. eine 100 km/h Bestätigung, wenn diese zum Anhänger gehört.
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sollte Ihr Anhänger über keine Kennzeichen-Wechselrahmen verfügen lassen Sie
Ihre neuen Nummernschilder bitte mit den zwei Standardlöchern stanzen. Sie
können das Nummernschild dann direkt an den Anhänger schrauben.
Mit der Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bitte führen sie den Teil I und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei Fahrten
mit dem Anhänger immer mit.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahren Sie zu Hause sicher auf. Sollten Sie
den Anhänger eines Tages weiterverkaufen wollen, benötigen Sie dieses Dokument
wieder.
Wir wünschen Ihnen immer gute und sichere Fahrt mit Ihrem STEMA Anhänger.

Summary of content (1 pages)