Seite:1/14 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT SUBSTRAL START RASENDÜNGER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer : : SUBSTRAL START RASENDÜNGER 320000000893 Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : 8231, 8232 Nicht verfügbar. Granulat 300000001849 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Kaliumsulfat Ammoniumsulfat Harnstoff Identifikatoren EG:231-915-5 CAS : 7778-80-5 Verzeichnis: EG:231-984-1 CAS : 7783-20-2 Verzeichnis: EG:200-315-5 CAS : 57-13-6 Verzeichnis: % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 5 - <10 Eye Dam./Irrit.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Zusätzliche Informationen : Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Nicht verfügbar. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten : Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen. Steuerungseinrichtungen Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen : Augen-/Gesichtsschutz : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER pH-Wert Siedebeginn und Siedebereich : : Nicht verfügbar. nicht anwendbar Flammpunkt Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Relative Dichte Löslichkeit(en) : : : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden : Gefährliche Abfälle : Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode Nicht verfügbar. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER Anhang B - Beschränkung - Gebrauch Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang C - Unabsichtlich in die Umwelt entlassene Stoffe - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/14 SUBSTRAL START RASENDÜNGER vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Begründung Nicht eingestuft. Rechenmethode Volltext der abgekürzten H-Sätze : H318 Verursacht schwere Augenschäden.