Safety data sheet Article 20530657

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR EUKALYPTUS-ÖL 6133
Überarbeitet am : 01.02.2013 Version (Überarbeitung) : 4.0.0 (3.0.0)
Druckdatum : 01.02.2013
Seite : 2 / 8
( DE / D )
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Ergänzende Gefahrenmerkmale
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH208 Enthält 2-BUTANONOXIM. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3
Sonstige Gefahren
Das Produkt ist entflammbar! (Kategorie 4 der Gefahrenklasse "Entzündbare Flüssigkeiten" nach UN-GHS; Gefahrenhinweis:
Combustible liqiud).
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung
Zusammensetzung:
Leinölfirnis, Titandioxid (je nach Farbton), anorganische Buntpigmente (je nach Farbton), Calciumcarbonat, Silikate, Aliphaten und
Additive.
Gefährliche Inhaltsstoffe
KOHLENWASSERSTOFFE, C11-C13, ISOALKANE, < 2% AROMATEN ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119456810-40 ; EG-Nr. :
920-901-0; CAS-Nr. : 90622-58-5
Anteil : 30 - 35 %
Einstufung 67/548/EWG : Xn ; R65 R66
Einstufung 1272/2008 (CLP) : Asp.Tox. 1 ; H304
KOHLENWASSERSTOFFE, C11-C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119472146-39 ; EG-Nr. :
918-167-1; CAS-Nr. : 90622-57-4
Anteil : 1 - 5 %
Einstufung 67/548/EWG : Xn ; R65 R66
Einstufung 1272/2008 (CLP) : Flam. Liq. 3 ; H226 Asp.Tox. 1 ; H304
2-BUTANONOXIM ; EG-Nr. : 202-496-6; CAS-Nr. : 96-29-7
Anteil :
0,5 - 0,99 %
Einstufung 67/548/EWG : Carc. Cat.3 ; R40 R43 Xi ; R41 Xn ; R21
Einstufung 1272/2008 (CLP) : Carc. 2 ; H351 Eye Dam. 1 ; H318 Acute Tox. 4 ; H312 Skin Sens. 1 ; H317
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
Zusätzliche Hinweise
Die verwendeten Kohlenwasserstoffe enthalten kein Benzol oder Benzol in Konzentrationen < 0,1 Gew.-% und erfüllen somit die
Vorgaben der Anmerkung P zum Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung).
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung - Arzt rufen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den Mund.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
Künstliche Beatmung. Arzt hinzuziehen und Stoff genau benennen.
Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden ! Beschmutzte oder getränkte
Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt