Safety data sheet Article 20530657

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR EUKALYPTUS-ÖL 6133
Überarbeitet am : 01.02.2013 Version (Überarbeitung) : 4.0.0 (3.0.0)
Druckdatum : 01.02.2013
Seite : 3 / 8
( DE / D )
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
P-Satz 305/351/338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindelgefühl und evtl. Hautirritationen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.1: Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.2: Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten
und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit geeigneten saugfähigen Putzmitteln aufnehmen und diese dann feucht halten. Putzlappen direkt unter Aufsicht verbrennen oder
fein ausgebreitet trocknen lassen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in