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GARANTIE FÜR SWIZA GEPÄCK, TASCHEN UND RUCKSÄCKE
Für SWIZA Gepäck, Taschen und Rucksäcke gilt ab dem Kaufdatum eine 3 jährige
Herstellergarantie gegen Material- oder Fabrikationsfehler. Die Garantie gilt nur für den
Originalkäufer bei Vorlage eines gültigen Kaufnachweises von einem autorisierten SWIZA-
Händler, auf dem das Kaufdatum eindeutig angegeben ist.
Die SWIZA-Garantie gilt nicht für Schäden, die durch normalen Verschleiss oder durch
unsachgemässen Gebrauch entstehen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäss geltenden
einzelstaatlichen oder nationalen Vorschriften zum Verkauf von Konsumgütern bleiben von dieser
Garantie unberührt.
Garantieleistungen gelten nur für vollständiges SWIZA Gepäck, Taschen und Rucksäcke.
Kundenspezifische oder individuell angefertigte Teile wie Markierungen, Gravierungen etc. sowie
mögliche Folge- oder Drittschäden fallen nicht unter die Garantie.

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