Information

GARANTIE FÜR SWIZA TASCHENMESSER
Für SWIZA Taschenmesser gilt ab dem Kaufdatum eine lebenslange Herstellergarantie gegen
Material- oder Fabrikationsfehler. Die Garantie gilt nur für den Originalkäufer bei Vorlage eines
gültigen Kaufnachweises von einem autorisierten SWIZA-Händler, auf dem das Kaufdatum
eindeutig angegeben ist.
Die SWIZA-Garantie gilt nicht für Schäden, die durch normalen Verschleiss oder durch
unsachgemässen Gebrauch entstehen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäss geltenden
einzelstaatlichen oder nationalen Vorschriften zum Verkauf von Konsumgütern bleiben von dieser
Garantie unberührt.
Garantieleistungen gelten nur für vollständige SWIZA-Taschenmesser. Kundenspezifische oder
individuell angefertigte Teile wie Markierungen, Gravierungen etc. sowie mögliche Folge- oder
Drittschäden fallen nicht unter die Garantie.

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