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8.1 Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
Tadiran Lithium Batterien sind Primärelemente mit
hohem Energieinhalt. Sie sind so ausgelegt, daß sie das
höchstmögliche Maß an Sicherheit darstellen. Trotzdem
können sie bei extremer elektrischer oder mechanischer
Fehlbehandlung – nicht anders als andere Batterien
auch – möglicherweise gefährlich werden. Eigentlich ist
das nur der Fall, wenn auf irgendeine Weise übermäßige
Hitze erzeugt wird. Der dadurch erzeugte Innendruck
kann das Zellengehäuse zum Bersten bringen.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die nachfolgenden
grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten,
wenn man mit Lithiumbatterien umgeht.
Vorsicht
• Nicht kurzschließen
• Nicht aufladen
• Nicht überentladen
Nicht ins Feuer werfen
• Temperaturangaben beachten
Batterien nicht beschädigen
Zellen nicht öffnen, Batteriepakete nicht auseinander-
nehmen
Inhalt nicht mit Wasser in Berührung bringen
Nicht mit falscher Polung anschließen
Nicht am Batteriegehäuse schweißen oder löten
Das Kapitel 4 enthält allgemeine Sicherheitsüberle-
gungen. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen beim Zusam-
menbau von Batteriepaketen sind in Abschnitt 7.3
angegeben.
8.2 Lagerung
Allgemeine Lagerbedingungen
Batterien sollten im allgemeinen kühl und trocken
gelagert werden. Obwohl es nicht nötig ist, Lagerräume
mit einer Temperatur- und Feuchteregelung auszus-
tatten, empfiehlt es sich, darauf zu achten, daß die
Temperatur 35 °C nicht übersteigt und der Lagerbereich
gut belüftet ist.
Lagertemperaturen über 75 °C sind zu vermeiden.
Isolierung
Lithiumbatterien sollten nach Möglichkeit in der Original-
verpackung gelagert werden. Dadurch ist unbeabsich-
tigter Kurzschluß ausgeschlossen.
Batterien dürfen nicht in leitfähigen Antistatikbeuteln
oder in leitfähigem Schaum aufbewahrt werden, außer
der Widerstand des Materials ist höher als 1 MΩ. Bat-
terien dürfen nicht auf Metall oder anderes leitendes
Material gelegt werden oder damit abgedeckt werden.
Feuerschutz
Batterien sollen nicht zusammen mit entflammbarem
Material gelagert werden.
Vorzugsweise sind Feuerlöscher für Metallbrand
(Klasse D) bereitzuhalten. Nicht versuchen, einen Brand
mit zu kleinen Mengen Wasser oder Sand oder mit Koh-
lendioxid-Löschern zu löschen.
Eine Technische Notiz mit weiteren Empfehlungen ist auf
Anforderung erhältlich.
8 Lagerung, Transport, Handhabung und Entsorgung
8.3 Transportvorschriften
Lithiummetallbatterien sind Gefahrgut, UN 3090. Sie
unterliegen daher im allgemeinen Transportvorschriften,
abhängig vom Verkehrsträger. Allerdings sind die mei-
sten Tadiran Lithiumbatterien im Produktkatalog von den
Gefahrgutvorschriften freigestellt, wenn sie die folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
• Die Batterien enthalten eine Gesamtmenge von nicht
mehr als 2 g Lithium oder Lithiumlegierung, Zellen nicht
mehr als 1 g.
• Die Batterien haben die UN-Prüfungen bestanden.
• Die Batterien müssen in der Verpackung in Innenver-
packungen verpackt sein, die die Zelle oder Batterie voll-
ständig einschließen, und von einander getrennt werden,
so daß keine Kurzschlüsse auftreten können.
• Durch Warnhinweise am Versandstück und in den
Versandpapieren ist erkennbar, daß es Lithiumbatterien
enthält und daß es bei Beschädigung ausgesondert,
überprüft und neu verpackt werden muß.
• Die Bruttomasse darf 30 kg pro Versandstück (im Luft-
verkehr 2,5 kg) nicht überschreiten.
• Die Außenverpackung muß stabil sein und einen Fall-
test aus 1,2 m Höhe bestehen.
Weitere Voraussetzungen s. Sondervorschrift 188 (ADR
/ RID / IMDG-Code) und Teil II der Verpackungsanwei-
sungen 968 – 970 (IATA DGR).
• Der Lufttransport von Lithium-Metall-Zellen und –Batte-
rien mit mehr als 0,3 g aber weniger als 1g/2g Lithium-
menge ist eingeschränkt (siehe Verpackungsanweisung
968 Teil IB).
Eine Technische Notiz mit weiteren Informationen ist im
Internet verfügbar.
Tadiran Batteries
Technische Broschüre