Safety data sheet
Tadiran
Batteries GmbH
Industriestrasse 22
D-63654 Büdingen
Geändert: 2009-04-28
Tel.: +49(0)6042/954-0, Fax: -190 E-Mail: info@tadiranbatteries.de Internet: www.tadiranbatteries.de
LTN-060-26-o
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
A. Löschmittel
• Kaltes Wasser in großen Mengen ist beim Brand von Lithiumbatterien geeignet, um eine
Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Kein warmes oder heißes Wasser verwenden.
• Metallbrandpulver Klasse D (Lith-X) ist geeignet, wenn nur wenige Lithiumbatterien
betroffen sind.
• Kohlendioxid (CO
2
) und Halon sind als Löschmittel nicht geeignet.
• Chemische Trockenpulver sind nur begrenzt wirksam.
B. Brandbekämpfung
• Überdruckatemgeräte mit geschlossenem Atemluftkreislauf verwenden.
• Vollschutz-Bekleidung ist erforderlich.
• Vorsicht bei Verwendung von Löschwasser. Es kann zum Auswurf von brennenden
Lithiumstücken kommen.
• Wo die Batterien nicht mitten im Feuer sind, kann mit einer Verteilerdüse oder einem
Sprinkler-System reichlich Wasser zur Kühlung und Eindämmung des Brandes verwendet
werden.
• Es sollte nicht versucht werden, mit geringen Mengen Wasser gegen das Feuer vorzugehen,
beispielsweise dem Inhalt eines Wasserlöschers. Normale Pulverlöscher sind unwirksam.
Halon-Löscher dürfen nicht verwendet werden, da dabei giftige Gase gebildet werden
können. Ferner ist zu beachten, daß die Gefahr der Bildung von Wasserstoff und Knallgas
besteht, wenn heißes Lithium-Metall mit Wasser in Berührung kommt.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Bei Beschädigung des Batteriegehäuses können geringe Mengen Elektrolyt austreten. Batterie
unter Zugabe von Kalziumkarbonatpulver (CaCO
3
) oder Steinwatte (Vermiculite) luftdicht
verpacken. Elektrolytspuren mit Haushaltspapier trocken aufsaugen. Mit Wasser nachspülen.
7. Handhabung und Lagerung
• Kurzschluß der Batteriepole wirksam verhindern.
• Lagerung vorzugsweise kühl (unter 21 °C) und trocken und ohne große Temperatur-
schwankungen.
• Nicht in der Nähe von Heizungen lagern. Nicht dauernd der Sonnenstrahlung aussetzen. Bei
höherer Temperatur vermindert sich die Lagerfähigkeit.
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Nicht zutreffend.