Safety data sheet

Tadiran
Batteries GmbH
Industriestrasse 22
D-63654 Büdingen
Geändert: 2009-04-28
Tel.: +49(0)6042/954-0, Fax: -190 E-Mail: info@tadiranbatteries.de Internet: www.tadiranbatteries.de
LTN-060-26-o
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
A. Löschmittel
Kaltes Wasser in großen Mengen ist beim Brand von Lithiumbatterien geeignet, um eine
Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Kein warmes oder heißes Wasser verwenden.
Metallbrandpulver Klasse D (Lith-X) ist geeignet, wenn nur wenige Lithiumbatterien
betroffen sind.
Kohlendioxid (CO
2
) und Halon sind als Löschmittel nicht geeignet.
Chemische Trockenpulver sind nur begrenzt wirksam.
B. Brandbekämpfung
Überdruckatemgeräte mit geschlossenem Atemluftkreislauf verwenden.
Vollschutz-Bekleidung ist erforderlich.
Vorsicht bei Verwendung von Löschwasser. Es kann zum Auswurf von brennenden
Lithiumstücken kommen.
Wo die Batterien nicht mitten im Feuer sind, kann mit einer Verteilerdüse oder einem
Sprinkler-System reichlich Wasser zur Kühlung und Eindämmung des Brandes verwendet
werden.
Es sollte nicht versucht werden, mit geringen Mengen Wasser gegen das Feuer vorzugehen,
beispielsweise dem Inhalt eines Wasserlöschers. Normale Pulverlöscher sind unwirksam.
Halon-Löscher dürfen nicht verwendet werden, da dabei giftige Gase gebildet werden
können. Ferner ist zu beachten, daß die Gefahr der Bildung von Wasserstoff und Knallgas
besteht, wenn heißes Lithium-Metall mit Wasser in Berührung kommt.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Bei Beschädigung des Batteriegehäuses können geringe Mengen Elektrolyt austreten. Batterie
unter Zugabe von Kalziumkarbonatpulver (CaCO
3
) oder Steinwatte (Vermiculite) luftdicht
verpacken. Elektrolytspuren mit Haushaltspapier trocken aufsaugen. Mit Wasser nachspülen.
7. Handhabung und Lagerung
Kurzschluß der Batteriepole wirksam verhindern.
Lagerung vorzugsweise kühl (unter 21 °C) und trocken und ohne große Temperatur-
schwankungen.
Nicht in der Nähe von Heizungen lagern. Nicht dauernd der Sonnenstrahlung aussetzen. Bei
höherer Temperatur vermindert sich die Lagerfähigkeit.
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Nicht zutreffend.