Datasheet

114-18025
Rev T 9
of
21
5. ANFORDERUNGEN
5.1 Leitung
A Auswahl
Es dürfen nur Leitungen nach DIN 72551-FLR Teil 5 und 6, sowie FLR und FLU Leitungen nach LV112-1
verarbeitet werden, die die Bedingungen nach Tabelle 1 und 2 dieser Spezifikation erfüllen. Andere
Leitungen benötigen die Freigabe der Entwicklungsabteilung. Es sind nur Einzelanschläge zugelassen. Für
Leiterquerschnitte kleiner 0,22mm² in zugverstärkter Ausführung gilt zusätzlich LV 112-4.
B Vorbereitung
Die Leitung wird nach den Längenangaben in den Tabelle 1 abisoliert. Einzeldrähte dürfen dabei weder
beschädigt noch aufgespleißt oder abgeschnitten werden.
Bei Verarbeitung mit Einzeldichtungen darf die Isolation im Dichtbereich nicht beschädigt, gedrückt oder
deformiert sein. Die Oberfläche muß frei sein von Verunreinigungen und Rückständen.
5.2 Trennsteg und Grat
Der Trennsteg muss nach dem Crimpvorgang noch sichtbar sein. Maximale Länge 0,3 mm.
Der Grat an der Schnittstelle darf maximal 0,03 mm betragen.
5.3 Drahtcrimp
A Lage des Leiters
Das Leiterende muss nach dem Crimpen 0,1 bis 0.7mm an der Vorderkante des Drahtcrimps vorstehen.
Die Steck- und Rastfunktion des Kontaktes darf durch überstehende Einzeldrähte nicht beeinträchtigt werden.
Bei Kontakten mit einem Drahtgrößenbereich von 0,75mm² darf der Leiterüberstand max. 0,4mm betragen.
Hochstehende Einzeldrähte sind nicht zulässig.
Das Isolationsende darf keinesfalls im Drahtcrimp eingecrimpt werden.
B Crimpdaten
Die Crimpform, Crimphöhen und -breiten sowie Leiterquerschnitte sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Hinweis: Crimphöhenmessung nach Bedienungsanleitung IS 7424 mit Bügelmeßschraube
(Crimphöhenmikrometer), TE-Bestell-Nr. 675836-0. Die Crimpbreite ist ein werkzeuggebundenes Maß und als
Abstand der Tangentenpunkte beider Einrollradien zu den Flanken definiert. Die Prüfung der Crimpbreite als
Fertigungskontrolle ist nicht möglich.
Das PrüfmCP
1
bzw. CP
2
dient nur der Kontrolle der Crimperbreite im Werkzeug und nicht zur statistischen
Überwachung der Crimpbreite bzw. der Qualität des Crimps.
Für DGB < 0.35 mm² gilt folgende Ausnahmeregelung für die Schliffbildbeurteilung:
Flankenendenabstand R: Bei Leitungen mit 7 Einzeldrähten (zugverstärkte Leitungen) ist durch Auflaufen der
Crimpflanken auf den Einzeldraht ein Umknicken der Flankenspitzen möglich. In diesem Bereich ist ein
Anstoßen des Crimpflankenendes an der Innenwand der Crimphülse zulässig (R=0).
C Ausziehwerte
Die Ausziehwerte müssen die Anforderungen nach DIN EN 60352-2 erfüllen.
D Auslauf am Crimp
Der hintere Auslauf beträgt entgegen den allgemeinen Richtlinien für alle Drahtgrößenbereiche einheitlich 0,25
± 0,15mm. Ein Fehlen des vorderen Auslaufs ist erlaubt.
E Grat am Crimpboden
Für den Grat am Crimpboden gelten die Forderungen gemäß Spec. 114-18022.