Datasheet

Übersicht Energiezähler Baureihe DRM
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DRM-32-1P XX 1 X X X3
DRM-40-1P XX 1 X X X3
DRM-80-1P XX 3 X X XX6
DRM-125-1P XX 3 X X XX6
DRM-125-1P-MOD XX 3 X XX X 6
DRM-125-1P-M XX 3 X X XX 6
DRM-5-3P XX4X X XX9
DRM-80-3P XX4 XX XX9
DRM-125-3P XX6 XX XX9
DRB-5-3P XX4X XX22
DRB-80-3P XX4 X XX22
DRB-5-3P-M XX4X XX25
DRB-80-3P-M XX4 X XX25
DRB-5-3P-MOD XX4X XX25
DRB-80-3P-MOD XX4 X XX25
DRM-M 1 15
DRM-KNX 1 17
DRM-MOD 1 13
DRM-LOG 1 19
DRM-LOG-PS 1 20
Artikelnummer
MID Zulassung
Einphasige Ausführung
Dreiphasige Ausführung
TE (Teilungseinheiten)
Stromwandlereingang
(x/5A)
Direktanschluß 32A
Direktanschluß 40A
Direktanschluß 80A
Direktanschluß 125A
Optionales
Kommunikationsmodul
Modbus werksseitig
vorgesehen
M-Bus werksseitig
vorgesehen
Zweitarifmessung
(T1 & T2)
Impulsausgang
Katalogseite
Durch die Ausführung als Reiheneinbaugerät sind die Energiezähler sicher und
schnell zu installieren. Die verfügbaren Genauigkeitsklassen entsprechen den
Anforderungen an Anwendung und Produkt. Die MID- Zulassung gewährleistet die
Verwendung innerhalb des EU-Marktes ohne die Erfordernis weiterer Prüfungen.
Diese Eigenschaften machen Crompton Instruments Energiezähler mit MID-
Zulassung zu einer idealen Lösung für die Erfassung des Energieverbrauchs in
Anlagen von privaten und öffentlichen Betreibern.
Die Energiezähler sind in Ausführungen für einphasige und dreiphasige Systeme
erhältlich. Alle Energiezähler verfügen über eine blau beleuchtete LCD-Anzeige,
Direkteingang oder Messung über externe Stromwandler, plombierbare
Klemmenabdeckungen und eine Tarifanzeige. Für die Fernerfassung der Energie
stehen, je nach Ausführung, Impulsausgänge über S0-Schnittstelle, RS 485 Modbus
RTU, M-Bus, KNX oder die Datenspeicherung auf einer SD-Karte zur Verfügung.
Die Messgeräterichtlinie (Measuring Instruments
Directive, MID) 2004/22/EC
Gilt für Hersteller von Messtechnik und Anlagenbetreiber die
Messgeräte zu Abrechnungszwecken nutzen.
Die Richtlinie trat am 30. Oktober 2006 für den europäischen Binnenmarkt in Kraft
und ermöglicht den freien Warenverkehr der Messgeräte innerhalb der Europäischen
Union ohne dass landesspezifische Zulassungen erforderlich sind.
Alle seit Oktober 2006 für Verrechnungszwecke hergestellten und genutzten
Energiezähler müssen eine MID oder eine landesspezifische Zulassung haben. Ab
Oktober 2016 müssen grundsätzlich Energiezähler mit MID - Zulassung installiert
werden. Die Verwendung nicht für Verrechnungszwecke zugelassener Energiezähler
kann, sofern die Messwerte zu Abrechnungszwecken genutzt werden, eine rechtlich
unzulässige Handlung darstellen.
Messgeräte die vor 2006 installiert wurden, können weiterhin verwendet werden,
wenn sichergestellt ist, dass diese korrekte Messwerte aufzeichnen.
Die Messgeräterichtlinie beschreibt weiterhin die notwendige QMS Zertifizierung des
Herstellers von Messtechnik um die Übereinstimmung mit der Richtlinie
sicherzustellen und den Nutzer der erfassten Daten zu schützen.
Merkmale
• LCD Anzeige mit blauer
Hintergrundbeleuchtung
• Direkt- und
Stromwandleranschluss
• Genauigkeitsklasse 1 für
Wirkenergie und - leistung
• Genauigkeitsklasse 2 für
Blindenergie und - und Leistung
• Je nach Ausführung mit
Schnittstellen erweiterbar
• Energieerfassung für Bezug
und Abgabe
• Anzeige von Wirk- und
Blindleistung
• Plombierbare
Klemmenabdeckung
• Speicherung der Energiewerte
und der Konfiguration im
EEPROM
• Anzeige des Tarifes
Zulassung
Energiezähler mit MID Zulassung