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1. Gesetzlicher Rahmen
1.1 Im Interesse der Weltgesundheit
Beim Umgang mit Lebensmitteln stehen gute Qualität, ein niedri-
ger Keimgehalt und der ansprechende Geschmack im Vorder-
grund. Rohstoffe und fertige Lebensmittel, die gelagert, transpor-
tiert und zubereitet werden, sind jedoch Gefahren wie z. B.
Beschädigung und Verderben ausgesetzt. Berichte über Lebens-
mittelskandale ziehen das öffentliche Interesse auf sich und reflek-
tieren die Risiken im Umgang mit Lebensmitteln. Im Rahmen der
UNO (United Nations Organization) hat sich die Weltgesundheits-
organisation WHO (World Health Organization) des Themas
Lebensmittelsicherheit und Gesundheit angenommen.
„From farm to fork“
So lautet die ehrgeizige Qualitätssicherungsdefinition eines
Grundsatzpapiers der WHO aus dem Jahre 1992. 1993 wurde
aus diesem Papier das für die gesamte Europäische Union gülti-
ge „HACCP-Papier“ abgeleitet, die EU Richtlinie 93/43/EU. Diese
wurde 2004 durch fünf Verordnungen abgelöst und ist heute in
den EU-Ländern und deren Handelspartnern rechtskräftig, ohne
dass die einzelnen Länder ein eigenes Gesetz erlassen mussten.
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