Information

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Die Kernelemente der Pflichten
Dokumentation
Lebensmittelunternehmer haben die Pflicht gegenüber den
zuständigen Behörden den Nachweis zu erbringen, dass sie den
Anforderungen der Verordnung entsprechen. Sie müssen sicher-
stellen, dass die Dokumente jederzeit auf dem neuesten Stand
sind und diese während eines angemessenen Zeitraums aufbe-
wahrt werden.
Schulung
Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass
1. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen,
entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der
Lebensmittelhygiene eingewiesen und/oder geschult werden,
2. die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung der
vorliegenden Verordnung oder für die Umsetzung einschlägiger
Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der Anwendung des
HACCP-Grundsatzes angemessen geschult werden und
3. alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
über Schulungsprogramme für die Beschäftigten bestimmter
Lebensmittelsektoren eingehalten werden.
Rückverfolgbarkeit
Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen feststellen
können wann, wo und durch wen die Ware gewonnen, hergestellt,
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