Certifications 2

GMEL # 2002.9-EU
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Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Feuerwehrleute sollten ein
umgebungsluftunabhängiges Überdruck-Atemschutzgerät und komplette Schutzbekleidung tragen. Den
Brand aus sicherer Entfernung oder von einem geschützten Bereich aus bekämpfen. Batterien, die mit Feuer
in Kontakt waren, abkühlen, um ein Bersten zu vermeiden. Vorsichtig mit Behältern umgehen, die mit Feuer
in Kontakt waren (die Behälter können infolge der durch den Brand erzeugten Hitze in die Höhe schießen
oder explodieren).
Gefährliche Verbrennungsprodukte: Durch den thermischen Abbau können gefährlicher Zink- und
Manganrauch, Wasserstoffgas, ätzende Kaliumhydroxiddämpfe sowie andere toxische Nebenprodukte
entstehen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Bei umfangreicher Freisetzung Sicherheitspersonal informieren. Aus undichten oder gerissenen Batterien
kann ätzendes Kaliumhydroxid austreten. Um einen Augen- und Hautkontakt und ein Einatmen von
Dämpfen und Rauch zu vermeiden, sollte Reinigungspersonal geeignete Schutzbekleidung tragen. Belüftung
erhöhen. Batterien sorgfältig sammeln und in einem geeigneten Behälter entsorgen.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
Nicht mit mechanischen oder elektrischen Mitteln manipulieren. NICHT kurzschließen oder falsch einlegen.
Batterien können beim Auseinandernehmen, Quetschen, Aufladen oder Kontakt mit hohen Temperaturen
explodieren, pyrolisieren oder Dämpfe/Rauch freisetzen. Batterien gemäß den Anweisungen des
Geräteherstellers einlegen. Nicht Batterien verschiedener Art (wie Alkali und Zinkkohle) in einem Gerät
verwenden. Jeweils alle Batterien in einem Gerät gleichzeitig auswechseln. Batterien nicht lose in der Tasche
transportieren. Nicht den Batterietester oder das Batterieetikett entfernen.
Lagerung: Batterien bei normaler Zimmertemperatur trocken lagern. Nicht in den Kühlschrank legen dies
erhöht nicht die Lebensdauer von Batterien.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Die folgenden Expositionsgrenzen für den beruflichen Kontakt dienen der Information. Bei normalem
Gebrauch durch Verbraucher dürfte kein Kontakt mit Batterieinhaltsstoffen auftreten. Weitere
Informationen zu Expositionsgrenzwerten entnehmen Sie den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Chemische Bezeichnung
Expositionsgrenzwerte
Mangandioxid
0,5 mg/m
3
TWA GB WEL
0,5 mg/m
3
TWA (inhalierbar) DFG MAK
0,2 mg/m
3
VL Belgien
0,2 mg/m
3
TWA Dänemark LV
Zink
Keine für Zinkmetall bekannt
Kaliumhydroxid
2 mg/m
3
STEL GB WEL
2 mg/m
3
VCD Belgien
2 mg/m
3
Obergrenze Dänemark LV
Graphit
4 mg/m
3
TWA GB WEL (lungengängiger Staub)
10 mg/m
3
TWA GB WEL (inhalierbarer Staub)
1,5 mg/m
3
TWA DFG MAK (lungengängiger Staub)
4 mg/m
3
TWA DFG MAK (inhalierbarer Staub)
2 mg/m
3
VL Belgien (lungengängiger Staub)