Safety Instructions

48 Tait Softwarelizenzvertrag
Deutsch
Tait Softwarelizenzvertrag
Der folgende Text ist eine Übersetzung der
Bedingungen des Tait Softwarelizenzvertrags.
Der Tait Softwarelizenzvertrag liegt in engli-
scher Sprache vor. Im Fall der Unvereinbarkeit
der englischen Version mit der deutschen
Übersetzung hat die englische Version Vor-
rang.
Dieser Softwarelizenzvertrag (nachfolgend
„Vertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwi-
schen Ihnen (nachfolgend „Lizenznehmer“)
und Tait International Limited (nachfolgend
„Tait“).
Durch Verwendung der im vorgesehenen Tait
Produkt eingebetteten und vorinstallierten
Softwarekomponenten, die auf CD, durch
Download von der Tait-Website oder in einer
beliebigen anderen Form bereitgestellt werden,
akzeptieren Sie die Bedingungen dieses Ver-
trags. Wenn Sie den Bedingungen dieses Ver-
trags nicht zustimmen, ist Ihnen das Installie-
ren oder Verwenden der Software nicht
gestattet. Durch Installieren und Verwenden
der Software erklären Sie sich mit den Bedin-
gungen dieses Vertrags einverstanden.
Beide Vertragsparteien vereinbaren Folgendes:
Paragraph 1: DEFINITIONEN
„Vertrauliche Informationen” sind alle Informa-
tionen, die dem Lizenznehmer von Tait in
irgendeiner Form bereitgestellt werden. Diese
Informationen können vor oder nach der Instal-
lation oder Verwendung bereitgestellt werden
und sich unmittelbar oder mittelbar auf die von
Tait bereitgestellte Software und Dokumen-
tation beziehen. Dies gilt insbesondere für
Informationen bezüglich der vorgesehenen
Produkte, Hardware, Software, für Informatio-
nen zu Urheber-, Geschmacksmuster- und
Markenrechten sowie für Informationen
bezüglich jeglicher Geschäftsabläufe und
Geschäftsangelegenheiten von Tait. Betroffen
sind auch alle anderen Waren oder sonstiges
Eigentum, die bzw. das dem Lizenznehmer von
Tait gemäß den Bedingungen dieses Vertrags
bereitgestellt werden.
„Vorgesehene Produkte” sind die dem Lizenz-
nehmer von Tait bereitgestellten Produkte, für
deren Verwendung die Lizenz der Software und
Dokumentation gilt.
„Dokumentation” bezieht sich auf die Produkt-
und Softwaredokumentation, in der die techni-
schen und Leistungsmerkmale sowie der Funk-
tionsumfang erläutert werden, auf die Benut-
zerhandbücher, Bedienungsanleitungen und
Schulungsunterlagen für die Software sowie
auf alle physischen oder elektronischen Medien
oder Datenträger, auf denen diese Informatio-
nen bereitgestellt werden.
„Ausführbarer Code” bezieht sich auf Software
in einer auf einem Computer ausführbaren
Form. In der Regel handelt es sich hierbei um
eine Maschinensprache, die auf systemspezifi-
schen Anweisungen beruht, die vom Computer
in einer Hardware ausgeführt werden. Bei aus-
führbarem Code kann es sich auch um in inter-
pretierten Sprachen (Skriptsprachen)
geschriebene Programme handeln, die erst mit
entsprechender Zusatzsoftware ausgeführt
werden können.
„Geistige Eigentumsrechte” und „Geistiges
Eigentum” beziehen sich auf alle Rechte an
immateriellen Gütern, die von staatlichen
Behörden verschiedenster weltweiter Rechts-
systeme geschützt oder bei diesen durchge-
setzt werden. Es handelt sich hierbei insbeson-
dere um alle Rechte auf Patente,
Patentanmeldungen, Erfindungen, Urheber-
rechte, Markenrechte, Betriebsgeheimnisse,
Markennamen sowie andere Eigentumsrechte
an Software und Dokumentationen oder im
Zusammenhang mit diesen. Diese beziehen
sich auch auf bearbeitete, korrigierte, dekompi-
lierte, disassemblierte, emulierte, verbesserte,
berichtigte, erweiterte, übersetzte, aktuali-
sierte oder abgeleitete Versionen der Software
oder Dokumentation. Hierbei ist es unerheb-
lich, ob diese Versionen von Tait oder einer
anderen Partei erstellt wurden. Eingeschlossen
sind außerdem alle Verbesserungen, die sich
aus Tait-eigenen Abläufen und Verfahren oder