Safety Instructions

Tait Softwarelizenzvertrag 53
Deutsch
8.2. Der Lizenznehmer muss innerhalb von drei-
ßig (30) Tagen nach Kündigung dieses Ver-
trags gegenüber Tait schriftlich bestätigen,
dass sämtliche Exemplare der Software unwi-
derruflich von den vorgesehenen Produkten
gelöscht und alle Exemplare der Software und
Dokumentation an Tait zurückgegeben oder
durch den Lizenznehmer unwiderruflich ver-
nichtet wurden und von ihm nicht mehr genutzt
werden.
8.3. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Tait
erhebliche Investitionen für die Entwicklung,
die Vermarktung und den Vertrieb der Soft-
ware und Dokumentation aufgewendet hat,
und Tait durch einen Verstoß gegen diesen
Vertrag irreparable Schäden entstehen, der
nicht durch finanziellen Schadenersatz abge-
golten werden kann. Bei einem Verstoß des
Lizenznehmers gegen diesen Vertrag kann Tait
diesen Vertrag kündigen. Tait hat in diesem Fall
Anspruch auf das Ausschöpfen aller verfügbar-
en Rechtsmittel, darunter sofortige Unterlas-
sungsverfügungen und Zurücknahme aller
nicht-eingebetteten Software und zugehörigen
Dokumentation. Der Lizenznehmer erstattet
Tait (auf Entschädigungsgrundlage) sämtliche
Kosten für die Durchsetzung der Vertragsbe-
stimmungen.
Paragraph 9: GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Soft-
ware und Dokumentation geschützte und ver-
trauliche Informationen enthalten, die einen
hohen Wert für Tait darstellen und Geschäftsg-
eheimnisse von Tait sind. Der Lizenznehmer
verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der in der
Software und Dokumentation enthaltenen
Informationen zu wahren.
Paragraph 10: HAFTUNGSAUSSCHLUSS
10.1. Tait übernimmt gegenüber dem Lizenz-
nehmer oder anderen Personen unter keinen
Umständen die Haftung für Schäden oder Ver-
luste aufgrund unerlaubter Handlungen (dar-
unter aufgrund von fahrssigem Verschulden),
Vertragsverletzungen (außer den in diesem
Vertrag ausdrücklich genannten) oder aus
sonstigen Rechtsgründen. Hierbei kann es sich
unter anderem um allgemeine, konkrete, mit
Schadenersatz verbundene Schäden aller Art,
unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden
handeln, die sich aufgrund oder in Verbindung
mit der Nutzung oder Unmöglichkeit einer Nut-
zung der Software ergeben.
10.2. Der einzige Rechtsanspruch des Lizenz-
nehmers gegenüber Tait ist auf eine Vertrags-
verletzung beschränkt. Im Falle einer solchen
Vertragsverletzung beschränkt sich die
Gesamthaftung von Tait darauf, die Software
zu reparieren bzw. zu ersetzen oder den Kauf-
preis der Software zu erstatten.
Paragraph 11: ALLGEMEINES
11.1. URHEBERRECHTSVERMERKE: Ein auf der
Software vorhandener Urheberrechtsvermerk
darf nicht als Eingeständnis oder Vermutung
zum Nachteil von Tait ausgelegt werden, dass
eine Veröffentlichung der Software oder von
mit der Software verbundenen Geschäftsgeh-
eimnissen erfolgt ist.
11.2. ERFÜLLUNG GELTENDER GESETZE: Der
Lizenznehmer erkennt an, dass die Software
von Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen
der Rechtsprechung betroffen sein kann, in
deren Zuständigkeitsbereich die Lieferung der
vorgesehenen Produkte erfolgt. Der Lizenz-
nehmer verpflichtet sich, diesbezüglich alle
geltenden Gesetze und Bestimmungen zu
erfüllen, darunter die für das entsprechende
Land geltenden Ausfuhrgesetze und -bestim-
mungen.
11.3. RECHTEABTRETUNG UND UNTERVER-
GABE: Tait behält sich das Recht vor, seine
Rechte oder Verpflichtungen im Zusammen-
hang mit diesem Vertrag per Untervergabe
abzutreten bzw. zu übertragen oder seine
Rechte an Software zu verpfänden oder zu ver-
kaufen. Dies kann ohne vorherige Inkennt-
nissetzung oder Einwilligung des Lizenzneh-
mers geschehen.
11.4. ANWENDBARES RECHT: Dieser Vertrag
ist in Übereinstimmung mit dem neuseeländis-
chen Recht auszulegen. Für alle Streitigkeiten
zwischen den Vertragsparteien bezüglich der
Vertragsbestimmungen sind die entsprechen-
den Gerichte in Neuseeland zuständig. Tait
kann jedoch Verfahren wegen entsprechenden