Safety data sheet

EU-SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH)
Thermacell Wirkstoffplättchen/Wirkstoffmatte
Materialnummer R1, R4, R10, L4, E1, E4, E10
Bearbeitet: 02.01.2016 Gedruckt: 11.5.2016
Version: 3 Sprache: deutsch Seite: 3 von 9
gedruckt von ORTNER Trading GmbH
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen: Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Bei unregelmäßigem Atmen oder Atemstillstand
lebenserhaltende Sofortmaßnahmen setzen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen und Verpackungsetikett vorweisen.
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen und sicher entsorgen. Mit viel Wasser und Seife waschen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Einnahme/Verschlucken: Keinesfalls Erbrechen herbeiführen. Nichts zu Essen oder Trinken verabreichen. Sofort ärztliche Hilfe
anfordern.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen und Verpackungsetikett vorweisen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine Angaben
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid (CO2).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Geeignete Schutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise: Umluftunabhängigen Atemschutz verwenden
Rauch nicht einatmen.
Ablaufendes Löschwasser auffangen und nicht in die Kanalisation/Umwelt gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Geeignete Schutzkleidung tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Kapitel 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Gute Raumbelüftung erforderlich.
Während des Hantierens mit dem Stoff nicht Essen, Trinken oder Rauchen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.