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Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Unabhängig von den Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir für dieses
Gerät Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate - gerechnet vom Liefertag an den ersten Endabnehmer. Sie reduziert
sich bei gewerblicher Benutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung auf 12 Monate. Zur Geltendma-
chung des Anspruchs ist die Vorlage eines Kaufbeleges erforderlich.
2.
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle wesentlichen Funktionsmängel, die nachweislich auf man-
gelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind durch Instandsetzung der mangelhaften
Teile oder Teilersatz nach unserer Wahl; ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas, Kunststoffe, Lampen. Mängel sind uns
innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Feststellung zu melden. Während der Garantiefrist werden
die zur Behebung von aufgetretenen Funktionsfehlern benötigten Ersatzteile sowie die Kosten der ange-
fallenen Arbeitszeit nicht berechnet. Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes gehen
die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden. Instandsetzungsarbeiten beim Kunden oder am
Aufstellungsort können nur für Großgeräte verlangt werden. Andere Geräte sind unserer nächstgelegenen
Kundendienststelle oder Vertragswerkstatt zu übergeben bzw. ins Werk zu senden.
3.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen, die für Wert und Gebrauchstaug-
lichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen
von Wasser sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen. Ein Garantieanspruch besteht nicht bei
Schäden als Folge normaler Abnutzung, ferner nicht bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder
unsachgemäßer Verwendung.
4.
Der Garantieanspruch verliert seine Gültigkeit, wenn von uns nicht bevollmächtigte Personen Eingriffe
oder Reparaturen an den Geräten vornehmen.
5.
Garantieleistungen bewirken weder für das Gerät noch für die eingebauten Ersatzteile eine Verlängerung
oder Erneuerung der Garantiefrist: die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
6.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstan-
dener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Auch nach Ablauf der Garantiefrist bieten wir Ihnen unsere Kundendienstleistungen an. Bitte wenden Sie sich
an Ihren Händler oder direkt an unsere Kundendienst-Abteilung.
THOMAS AQUA
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