User manual
SINUS 5//1 S0 & SINUS 5//1 M-BUS
Dreiphasen-Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Betriebsanleitung
V_S5//1_1.0.2 12.11.2013 09:46_23/24
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- TIP – BETRIEBSANLEITUNG_SINUS51-20131111-25 - 23/24 - 12.11.13 09:46 - 48620
9 Begleitangaben
9.1 Einstellelemente
Der inverkehrgebrachte Zähler besitzt keine Justageelemente und muss nicht justiert werden.
9.2 Wartung
Der Zähler benötigt nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme zum ordnungsgemäßen Betrieb keine Wartung.
9.3 Beständigkeit und Zuverlässigkeit
Die messtechnische Beständigkeit und Zuverlässigkeit unter Nennbetriebsbedingungen ist für einen Zeitraum von
mindestens 10 Jahren ausgelegt.
9.4 Eichgültigkeit
Die Eichgültigkeit mit CE-Metrologiekennzeichnung versehener und über Konformitätserklärung
inverkehrgebrachter Zähler sowie innerstaatlich (nach)geeichter Zähler ist geregelt in der Eichordnung (EO 1988;
Teil 4).
9.5 Nachprüfung
Eine Zählernachprüfung kann nach der Prüfzählermethode oder dem Zeit-Leistungs-Verfahren erfolgen.
Prüfzählermethode: unter Nutzung der LED-Prüfausgänge oder der elektrischen Impulsausgänge des SINUS und
Einbindung eines Prüfzählers in die Strom- und Spannungsleitungen des SINUS.
Zeit-Leistungs-Verfahren: unter Nutzung der Energieregister des SINUS bei Verwendung einer konstanten und
definierten Zählerbelastung über eine definierte Zeit.
Verbindliche Prüfungen der Genauigkeit sind nur unter Einhaltung festgelegter Prüfbedingungen möglich!
Anforderungen an Prüfbedingungen und -voraussetzungen finden sich unter anderem in den GM-AR, den
PTB-Prüfregeln Band 6, der DIN EN 50470 und der DIN EN 62053.
Für Prüfungen des SINUS gilt unter Prüfbedingungen der Technischen Richtlinien Messgeräte für Elektrizität, der
PTB-Prüfregeln und der DIN EN 50470 zum Erreichen einer Wiederholpräzision von 1/10 der
Genauigkeitsklassenanforderung eine Mindestintegrationszeit von 20 Sekunden bei einem Minimum von
2 Impulsen über den Prüfausgang oder ein Mindestzählwerksfortschritt über 200 Ziffernsprünge.
9.6 Verkehrsfehler
Nach § 33 der Eichordnung (EO 1988; Teil 6) gelten als Verkehrsfehlergrenzen (Grenzen der Messabweichung
nach dem Inverkehrbringen eines Messgerätes) die doppelten Eichfehlergrenzen (Grenzen der Messabweichung
zum Zeitpunkt der Ersteichung/des Inverkehrbringens eines Messgerätes), sofern in der zutreffenden Baumuster-
prüfbescheinigung/Bauartzulassung keine anderen Angaben gemacht werden.
9.7 Nacheichung
Es gelten die zulässigen Eichfehlergrenzen zum Zeitpunkt der Eichung, sofern in der zutreffenden Baumuster-
prüfbescheinigung/Bauartzulassung keine anderen Angaben gemacht werden.
Der erforderliche Prüfumfang entspricht den in der zutreffenden Baumusterprüfbescheinigung/Bauartzulassung
gemachten Vorgaben.
9.8 Funktionsfehlererkennung
Der Zähler verfügt über keine Eigenfehlererkennung und daraus resultierenden Meldungen.
Folgende Ausnahme gilt: können die Zählerstände nicht ordnungsgemäß abgespeichert werden ist der
Zähler als " technisch defekt " zu betrachten und das Display blinkt.
9.9 Funktionsstörung
Bei vermeintlichem partiellen oder vollständigen Ausfall des Zählers ist zuerst das Vorhandensein der
Netzspannung an den Zählerklemmen zu prüfen. Liegt Spannung in der erforderlichen Höhe an (vergl.
Typenschildangabe), ist der Hersteller zu informieren. Eine eventuelle Reparatur wird ausschließlich vom
Hersteller durchgeführt.
9.10 Sicherungsstellen
Die Verletzung oder Entfernung von Gehäusebestandteilen, Konformitätskennzeichen, Hersteller-Gehäuse-
sicherungsmarken, eichrechtlichen Haupt- oder Sicherungsstempeln/-marken oder Veränderungen am
Zählergehäuse oder der Aufschriften führen zum vorzeitigen Erlöschen der Eichgültigkeit des Gerätes (EO 1988;
Teil 4, § 13), der Gewährleistung und der Produkthaftung.
Im Abschnitt 7.2 Sicherungskennzeichnung finden sich Informationen zum Aussehen der Hersteller-Gehäuse-
sicherung.










