Safety data sheet

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11.6.2015
6
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
TOOLCRAFT Zinkspray Hell 400ml
Materialnummer 887557
Seite:
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Hochentzündlich. mpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als
Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite
Strecken zurückschlagen.
Im Brandfall nnen gehrliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner nnen
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabngiges Atemschutzget und Feuerschutzkleidung tragen.
Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasserhlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Brandckstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Bei Freisetzung
zuständige Berden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit unbrennbarem, flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand/Erde/Kieselgur/Vermiculit)
aufnehmen und vorschriftsßig entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zusätzliche Hinweise:
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung