Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Anaerobe Klebstoffe Kategorie B
Materialnummer Anaerobe Kategorie B
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 9 von 12
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Angabe zu 2-Hydroxyethylmethacrylat
Biologischer Abbau: > 92 %/14 d. (OECD 301C) (leicht biologisch abbaubar (nach
OECD-Kriterien))
Angabe zu Acrylsäure
Biologischer Abbau: 80 %/28 d. (OECD 301D) (leicht biologisch abbaubar (nach
OECD-Kriterien))
Angabe zu Cumolhydroperoxid
Biologischer Abbau: 3 %/28 d. (OECD 301B) (nicht leicht biologisch abbaubar (nach
OECD-Kriterien))
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
0,35 log P(o/w) (Acrylsäure)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
0,47 log P(o/w) (2-Hydroxyethylmethacrylat)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
2,16 log P(o/w) (Cumolhydroperoxid)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine nennenswerte
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten.
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung:
Sonderabfall. Verbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Verpackung
Abfallschlüsselnummer:
15 01 10* = Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT