Safety data sheet

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11.1.2016
6
de-
DE
18.1.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Toolcraft Aktivat
or
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Verletzte nicht auskühlen lassen.
Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Sofort
Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern. Bei
Beschwerden Arzthinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei
andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Aktivkohle geben, um die Resorption im Magen-Darmtrakt zu reduzieren.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
In höheren Dosen narkotische Wirkung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Azidose bekämpfen. Alkalireserve kontrollieren. Atmung kontrollieren.
Cave: Latenzzeit von mehreren Stunden. Die Ausbildung einer Pneumonie oder eines
Lungenödems ist in schweren Fällen nicht auszuschließen.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
mpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe
kriechen über gre Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung