Safety data sheet
Überarbeitet am:
Version:
Sprache:
Gedruckt:
11.1.2016
6
de-
DE
18.1.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Super Glue Aktivator im offenen Gebinde
Materialnummer SGAK/offen
Seite:
12 von 12
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Gefahrenhinweise:
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261
Einatmen von Dampf vermeiden.
P304+P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen undfür ungehinderte
Atmung sorgen.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
99,48 Gew.-% = 787,6 g/L
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
VOC gemäß Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische
Verbindungen (VOCV).
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301 = Giftig bei Verschlucken.
H311 = Giftig bei Hautkontakt.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H331 = Giftig bei Einatmen.
H336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066 = Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Literatur:
BG RCI:
-
Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
-
Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 9: Flammpunkt
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum:
12.11.2013
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeitzu.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben