Safety data sheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH)
ANAEROBE KLEBSTOFFE
Materialnummer ANAEROBE Kategorie B
Bearbeitet: 27.01.2014
Version: 3
Sprache: de-DE
Gedruckt: 07.02.2014
Seite: 10 von 10
Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
R 7 = Kann Brand verursachen.
R 10 = Entzündlich.
R 20/21/22 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R 21 = Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R 21/22 = Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 23 = Giftig beim Einatmen.
R 34 = Verursacht Verätzungen.
R 35 = Verursacht schwere Verätzungen.
R 36 = Reizt die Augen.
R 36/37/38 = Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R 36/38 = Reizt die Augen und die Haut.
R 43 = Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 48/20/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 50 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
R 51/53 = Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 68/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
Literatur:
BG-Vorschriften:
- ZH 1/467: Hautschutz in Eisen- und Metallbetrieben
- VBG 81: Verarbeiten von Klebstoen
BG RCI:
- Merkblatt M004 Reizende Stoe/Ätzende Stoe
- Merkblatt M050 Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoen
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung
Angelegt:
11.03.2013
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA:
Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stosicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von
Begrien und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der
Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne
der Rechtsverbindlichkeit zu.