Safety data sheet

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11.6.2015
5
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Fettspray 400ml
Materialnummer 888638
Seite:
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei
Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Hochentzündlich. mpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als
Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite
Strecken zurückschlagen.
Im Brandfall nnen gefährliche Brandgase undmpfe entstehen. Ferner nnen
entstehen: Aldehyde, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabngiges Atemschutzget und Feuerschutzkleidung tragen.
Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasserhlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Brandckstände und kontaminiertes Löschwasser ssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Bei Freisetzung
zuständige Berden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit unbrennbarem, flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand/Erde/Kieselgur/Vermiculit)
aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung