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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Bearbeitungsdatum:
21.01.2021
Druckdatum:
11.06.2021
Seite 3/14
Toolcraft Antistatikspray
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Verunglückten aus der
Gefahrenzone entfernen. Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen
und ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizung oder -
ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen.
Selbstschutz des Ersthelfers:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Schwere Augenschädigung/-reizung
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl alkoholbeständiger Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Kohlenmonoxid
Kohlendioxid (CO2)
Stickoxide (NOx)
Aldehyde
Bei Brand: Gase/Dämpfe, giftig
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4.
Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1.
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Personen in Sicherheit bringen.
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