Safety data sheet
Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, D-92240 Hirschau
Best.-Nr.: 886522
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
13463-67-7 Titandioxid Deutschland: DFG Kurzzeit
Deutschland: DFG Langzeit
2,4 mg/m³ multipliziert mit der Materialdichte (Dampf und
Aerosol; alveolengängige Fraktion)
0,3 mg/m³ multipliziert mit der Materialdichte (Dampf und
Aerosol; alveolengängige Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Bei unzureichender Belüftung
Atemschutz tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen,
die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Empfehlung: Filter Typ A-P2 gemäß EN 14387 benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: PVC oder Polyethylen
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Keine Stäube oder Nebel einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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