Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Methylmethacrylat Klebstoffe
Komponente A
Materialnummer MMA Komponente A
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 4 von 15
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreaktionen
Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen.
Große Mengen Wasser trinken lassen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über
den Mund verabreicht werden. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische
Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl oder Wassernebel, Kohlendioxid, Trockenlöschpulver und Schaum.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Dämpfe bilden mit Luft
explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große
Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen.
Ferner können entstehen: halogenierte Verbindungen, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Behälter durch
Besprühen mit Wasser kühl halten. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung
räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Eindringen
von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Einatmen von Dampf vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich,
Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung
tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei Freisetzung zuständige Behörden
benachrichtigen.
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