Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Methylmethacrylat Klebstoffe
Komponente A
Materialnummer MMA Komponente A
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 7.9.2020
Seite: 4 von 15
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verätzungen im
Magen-Darm-Trakt. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege
reizen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid, Wassernebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige
Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große Entfernungen und
können Brände und Rückzündungen auslösen.
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Gefährdete Behälter mit
Sprühwasser kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Aerosol Atemschutz verwenden. Dämpfe nicht einatmen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in
den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei Freisetzung zuständige Behörden
benachrichtigen.
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT