Safety data sheet

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26.8.2015
5
de-
DE
21.6.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
MS Polymer Kleben und Dichten
Materialnummer 890577
Seite:
3 von 8
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Im Brandfall können entstehen: nitrose Gase, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Behrung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Der verschmutzte Bereich ist mit Wasser und Seife zu reinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nur in gut gelüfteten
Bereichen verwenden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken,
rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Belter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken halten.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Lagerklasse:
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung