Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Ethyl-Cyanoacrylate
Materialnummer CA Ethyl
Überarbeitet am: 7.5.2021
Version: 2.0
Sprache: de-CH
Gedruckt: 10.5.2021
Seite: 3 von 10
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Cyanacrylat - Gefahr - Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Verklebte Augen niemals gewaltsam
zu öffnen versuchen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Arzt
hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege
reizen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Schaum, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Bei starker Erhitzung/Im Brandfall können entstehen: Cyanide, Stickoxide (NOx),
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser muss
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich,
Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung
tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT