Safety data sheet

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14.6.2016
7
de-
DE
5.7.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
S
e
Ethyl
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Cyanacrylat - Gefahr - Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Bei Atemstillstand sofort künstlich beatmen. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Nach Lippenkontakt
Mund offen halten, Lippen nicht aufeinanderlegen.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Auge weit gffnet halten. Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Verklebte Augen niemals gewaltsam zu öffnen versuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei längerer Exposition: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Wirkungen nach wiederholter oder ngerer Exposition: Husten, Atemnot,
Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Augenschädigung/-reizung.
Nach Verschlucken: Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
Nach Hautkontakt: Rötung, Schmerzen.
Nach Augenkontakt: Rötung, Schmerzen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Schaum, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Bei starker Erhitzung/Im Brandfall können entstehen: Cyanide, Stickoxide (NOx),
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser muss
entsprechend den berdlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung