Certifications 2

Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, D-92240 Hirschau
Best.-Nr.: 887247
Sicherheitsdatenblatt
Richtlinie 2004/37/EG: Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Andere EU Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, in der geänderten
Fassung
2-Propanol Isopropylalkohol Isopropanol (CAS 67-63-0)
Aceton 2-Propanon Propanon (CAS 67-64-1)
Andere Verordnungen
Einstufung und Kennzeichnung des Produkts gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 (CLP) in ihrer geänderten Fassung. Dieses
Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen (EG) Verordnung Nr. 1907/2006, in der geänderten Fassung.
Nationale Vorschriften
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Standards:
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Normen:
Gesetz zur Abfallbewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfall vom 13. Juni 2013
Verordnung des Gesundheitsministers vom 11. Juni 2012 über die Kategorien der gefährlichen
Stoffe und gefährlichen Zubereitungen, deren Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen und einem tastbaren
Gefahrenhinweis ausgestattet werden
VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 2. Februar 2011 über Prüfung und Messung gesundheitsschädlicher
Faktoren im Arbeitsumfeld
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. Juni, 2014. Zu höchstzulässigen Konzentrationen und
Intensitäten schädlicher Faktoren am Arbeitsplatz (Gesetzblatt 2014, Nr. 817) Gemeinsamer Erlass Nr. 25/2000 (Anhang 2)
über Chemische Sicherheit am Arbeitsplatz:
Zulässige Grenzwerte der Biologischen Expositions (Wirkungs-)indizes Erlass-Nr. 25/2000. (IX. 30) EüM-SzCsM des
Gesundheitsministers und Ministers für Soziales und Familien über die Chemikaliensicherheit bei der Arbeit
Gesetz Nr 93 von 1993 zur Sicherheit im Labor (1993.évi XCIII.), in der geänderten Fassung
Regierungserlass Nr. 220 aus 2004 (VII. 21.) zu Richtlinien über den Schutz der Qualität von Oberflächengewässer
Regierungserlass Nr. 98/2001 (VI. 15.) über die Bedingungen für Tätigkeiten bezüglich gefährlichen Abfalls und Erlass-Nr.
16/2001 (VII. 18.) des des Umweltministers über die Registrierung von Abfällen
Öffentliches Gesetz Nr. XXV aus 2000 über Chemikaliensicherheit und Anwendungserlass Nr. 44/2000. (XII.27.) EüM [des
Gesundheitsministers]
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 98/24/EWG in der geänderten Form zu
befolgen.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
AwSV WGK1
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
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