Security Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
TOOLCRAFT EPOXY TRANSPARENT
30 Komponente B
Materialnummer Epoxy Transparent 30 Komponente B
Überarbeitet am: 16.12.2022
Version: 2.0
Ersetzt Version: 1.0
Sprache: de-DE
Gedruckt: 31.1.2023
Seite: 6 von 9
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften:
Keine Daten verfügbar
Sonstige Angaben:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Angabe zu 2,4,6-tris-(Dimethylaminomethyl)phenol:
Fischtoxizität:
LC50 Cyprinus carpio (Karpfen): 175 mg/L/96h
Daphnientoxizität:
EC50 Palaemonetes vulgaris: 718 mg/L/96h
Algentoxizität:
EC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge): 84 mg/L/72h
Wassergefährdungsklasse:
2 = deutlich wassergefährdend
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Nicht biologisch abbaubar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der
Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
UN 2735
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT