Safety data sheet

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11.6.2015
7
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Gefahrenhinweise:
H222
Extrem entzündbares Aerosol.
H229
Belter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
ndquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sphen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261
Einatmen von Aerosol vermeiden.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser slen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach glichkeit
entfernen. Weiter slen.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P410+P412
Vor Sonnenbestrahlung sctzen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen.
P501
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält Aceton.
2.3 Sonstige Gefahren
mpfe organischer Lösungsmittel können narkotisierend wirken.
Hohe Konzentrationen können Ersticken verursachen.
Schnelles Verdampfen kann Erfrierungen bewirken.
Erhitzen über 50 °C führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Ohne ausreichende Beftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen