Safety data sheet
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11.6.2015
7
de-
DE 
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 
Gefährliche Inhaltsstoffe: 
Inhaltsstoff  Bezeichnung  Gehalt  Einstufung 
EG-Nr. 200-662-2  Aceton  25 - 50 %  Flam. Liq. 2; H225. Eye Irrit. 2; H319. 
CAS 67-64-1  STOT SE 3; H336. (EUH066). 
EG-Nr. 202-805-4 N,N-Dimethyl-p-toluidin 0,1 - 1 %  Acute Tox. 3; H301. Acute Tox. 3; H311. 
CAS 99-97-8  Acute Tox. 3; H331. STOT RE 2; H373. 
Aquatic Chronic 3; H412. 
EG-Nr. 204-065-8 Dimethyl ether  50 - 100 %  Flam. Gas 1; H220. Liquef. Gas; H280. 
CAS 115-10-6 
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16. 
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 
Allgemeine Hinweise: 
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. 
Nach Einatmen: 
Das Opfer ist unter Benutzung eines umgebungsluftunabhängigen Atemgerätes in frische 
Luft zu bringen. Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warm halten. 
Arzt hinzuziehen. Bei Atemstillstand Gerätebeatmung. 
Nach Hautkontakt: 
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Beschmutzte, 
getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen. 
Bei Erfrierungen mit viel Wasser spülen. Kleidung nicht entfernen. Sofortige ärztliche Hilfe 
und Einweisung in ein Krankenhaus veranlassen. 
Nach Augenkontakt: 
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. 
Anschließend Augenarzt aufsuchen. 
Nach Verschlucken: 
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen. 
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Weitere Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit. 
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 
Symptomatische Behandlung. 
5.1 Löschmittel 
Geeignete Löschmittel: 
Trockenlöschpulver, Kohlendioxid, alkoholbeständiger Schaum. 
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: 
Wasservollstrahl 
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende  Gefahren 
Hochentzündlich. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als 
Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite 
Strecken zurückschlagen. 
Einwirkung von Feuer kann Bersten/Explodieren des Behälters verursachen. 
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. 
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 










