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oder Fernbedienungen), kann Toshiba die Reparatur dadurch abwickeln, dass dem Kunden ein
entsprechendes Ersatzteil geliefert wird. Bei Empfang des als Ersatz dienenden Teils durch
den Endbenutzer, wird das Originalteil Eigentum von Toshiba. Auf Anforderung hat der Kunde das
Originalteil
ggf. an Toshiba zurückzusenden, wobei Toshiba die Frachtkosten übernimmt. Für den Fall, dass das
Originalteil bei Toshiba nicht innerhalb von fünfzehn (15)
Arbeitstagen nach dem Empfang der Versandanweisungen durch den Endbenutzer eingegangen ist,
wird dem Endbenutzer der Endverkaufspreis der Ersatzlieferung in Rechnung gestellt.
Garantie- und Haftungsausschluss
Die eingeschränkte Garantie in Bezug auf Ihr TV-Gerät unterliegt den folgenden Ausschlüssen und
Einschränkungen:
a. Ausschlussgründe
Folgendes ist nicht durch die vorliegende eingeschränkte Garantie abgedeckt:
1. TV-Geräte, die nicht durch oder für Toshiba hergestellt oder einem Endbenutzer in einem Land
verkauft wurden, in dem die vorliegende Garantie nicht gewährt wird.
2. Alle TV-Geräte, die im Ergebnis der folgenden Vorkommnisse beschädigt oder unbrauchbar
gemacht wurden (a) als Ergebnis der Nutzung von TV-Geräten für andere als deren vorgesehene,
normale Nutzung, des Versäumnisses, das Gerät in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch
zu verwenden bzw. als Ergebnis von sonstigen Fällen von Zweckentfremdung, missbräuchlicher
oder fahrlässiger Nutzung des TV-Geräts; (b) durch die Nutzung von Bauteilen, die nicht von Toshiba
hergestellt oder verkauft wurden; (c) durch die Modifizierung des TV-Geräts; (d) als Ergebnis von
Wartungsarbeiten, die nicht durch Toshiba bzw. einen durch Toshiba befugten Kundendienstanbieter
durchgeführt wurden; (e) durch unsachgemäßen Transport bzw. unsachgemäße Verpackung bei der
Rücksendung von TV-Geräten an Toshiba oder dessen Vertriebspartner oder an einen durch
Toshiba befugten Kundendienstanbieter; oder (f) die unsachgemäße Installation von Produkten
externer Hersteller (z. B. Speichererweiterungskarten).
3. Alle TV-Geräte oder Komponenten, an denen Kennzeichnungsschilder oder Seriennummern
geändert oder unkenntlich gemacht wurden.
4. Reguläre Wartung, Inspektion, normaler Verschleiß von Verschließartikeln, z. B. Fernbedienung.
5. Kosmetische Schäden, wie beispielsweise Kratzer oder Dellen, zerkratzte, verblasste oder
entfärbte Rahmen, Abdeckungen oder Kunststoffteile.
6. Gewerblicher oder professioneller Einsatz des TV-Geräts.
7. Umweltbedingte Schäden und/oder Defekte, die das Ergebnis von Rauch, Staub, Ruß und
weiterer äußerer Einflüsse sind.
8. Defekte durch höhere Gewalt, wie z. B. Blitzschlag, Wasser, Feuer, falsche Spannung,
unzureichende Belüftung.
9. Pixelstörungen, die im Rahmen der Spezifikationen von ISO 9241-307 Klasse II liegen
10. Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn das Gerät weiterverkauft wird
Bei Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen von Toshiba, beim Einsatz von
Ersatzteilen oder Materialien, die nicht den ursprünglichen Spezifikationen entsprechen, bei
Eingriffen durch nicht qualifiziertes Personal sowie bei Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch,
Überbeanspruchung oder mangelnder Sorgfalt im Umgang mit dem TV-Gerät liegt die Beweislast,
dass der Defekt nicht auf eine dieser Ursachen zurückgeht, bei Ihnen. Wenn das TV-Gerät aufgrund
einen der vorstehend genannten Gründe keinen Anspruch auf diese eingeschränkte Garantie hat,
kann Toshiba auf Wunsch des Kunden dennoch eine Reparatur anbieten.
Bitte beachten Sie, dass Toshiba in diesem
Fall dem Endbenutzer die Bauteile, Arbeitszeit und Kosten in Rechnung stellen kann. Weiterhin
behält Toshiba sich das Recht vor, dem Endbenutzer die Ausarbeitung eines Kostenvoranschlags in
Rechnung zu stellen. Toshiba ist außerdem berechtigt, die Kosten für die Überprüfung des TV-
Geräts in Rechnung zu stellen, falls im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie fahrlässigerweise
ein Schaden oder Mangel behauptet wird, der tatsächlich nicht existiert.
Toshiba haftet keinesfalls für etwaige Transport-/Lieferungs-/Versicherungskosten, Importzölle,
Lizenzgebühren und Kosten für Telefon und Fax, die in Folge von Funktionsstörungen des TV-
Geräts entstanden sind.