Operation Manual

Taiwan
Artikel 12 Ohne Genehmigung von der DGT darf kein
Unternehmen oder Benutzer bei einer
zugelassenen Niedrigenergiefunkeinrichtung die
Frequenz ändern, die Übertragungsstärke ändern
oder die ursprünglichen Merkmale und die
Leistung ändern.
Artikel 14 Die Geräte der Niedrigenergiefunkeinrichtung
dürfen die Sicherheit des Flugverkehrs nicht
beinträchtigen und die gesetzliche Kommunikation
nicht stören;
andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort
unterlassen, bis keine Störung mehr auftritt.
Bei besagter legaler Kommunikation handelt es
sich um Funkübertragungen gemäß der
Telekommunikationsgesetze.
Niedrigenergiefunkeinrichtungen müssen
Strörungen durch legale Kommunikation oder
durch ISM-Funkwellen ausstrahlende Geräte
zulassen.
Zulassungskonformität für Australien und Neuseeland
Dieses Gerät enthält ein Funkübertragungsmodul. Bei normaler
Verwendung und einem Abstand von 20 cm erfüllt die
Funkfrequenzabgabe die australischen und neuseeländischen Standards.
Verwendung dieses Geräts in Japan
In Japan überschneidet sich die Frequenzbandbreite von 2.400 bis
2.483,5 MHz für Niedrigenergiekommunikationsgeräte der zweiten
Generation (wozu dieses Gerät zählt) mit der von mobilen
Objektidentifikationssystemen (Gebäudefunkstationen und bestimmte
Niedrigenergiefunkstationen).
1. Wichtiger Hinweis
Dieses Gerät kann in derselben Frequenzbandbreite arbeiten wie
industrielle, wissenschaftliche oder medizinische Geräte,
Mikrowellengeräte, lizenzierte Funkstationen und nicht lizenzierte
Niedrigenergiefunkstationen zur mobilen Objekterkennung (RFID), die in
Fertigungsanlagen verwendet werden ( = Sonstige Funkstationen).
1. Vergewissern Sie sich vor der Verwendung dieses Geräts, dass es
keine Störungen der oben genannten Einrichtungen verursacht.
Benutzerhandbuch
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