Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.03.2019 überarbeitet am: 15.03.2019Versionsnummer 16
Handelsname: UHU Max Repair
(Fortsetzung von Seite 1)
48.1.32
CAS: 2768-02-7
EINECS: 220-449-8
Trimethoxyvinylsilan
Flam. Liq. 1, H224; Acute Tox. 4, H332
2,5-10%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE-DE
(Fortsetzung auf Seite 3)