Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.03.2019 überarbeitet am: 15.03.2019Versionsnummer 16
Handelsname: UHU Max Repair
(Fortsetzung von Seite 1)
48.1.32
CAS: 2768-02-7
EINECS: 220-449-8
Trimethoxyvinylsilan
Flam. Liq. 1, H224; Acute Tox. 4, H332
2,5-10%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE-DE
(Fortsetzung auf Seite 3)