Manual

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose
Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist
der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für die
Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht
werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol
weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt
von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer sind
verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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