User manual

26 Anhang
devolo dLAN 500 AVpro UNI
Das Gerät darf nur an einem Versorgungsnetz
gemäß dem Typenschild betrieben werden.
Trennen Sie das Gerät im Schadensfall vom Strom-
netz und wenden Sie sich an Ihren Kundendienst.
Ein Schadensfall liegt vor:
wenn das Stromkabel oder der Netzstecker
beschädigt ist.
wenn das Gerät mit einer Flüssigkeit über-
schüttet wurde, oder wenn Gegenstände in
das Gerät hinein geraten sind.
wenn das Gerät Regen oder Wasser ausge-
setzt war.
wenn das Gerät nicht funktioniert, obwohl
alle Bedienungsanweisungen ordnungsge-
mäß befolgt wurden.
wenn das Gehäuse des Gerätes beschädigt
ist.
5.2 Entsorgung von Altgeräten
Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
dem Gerät bedeutet, dass es sich bei diesem Gerät um
ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät im Anwen-
dungsbereich des deutschen Elektrogesetzes handelt.
Seit dem 24. März 2006 dürfen derartige Altgeräte
nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Sie können
diese stattdessen kostenlos bei Ihrer kommunalen
Sammelstelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre Stadt-
oder Gemeindeverwaltung, um die Adresse und die
Öffnungszeiten der nächstgelegenen Sammelstelle zu
erfahren.
5.3 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen:
1 Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c) Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.