Safety data sheet

Härter L
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 100145
Druckdatum: 26.01.2015 Seite 4 von 12
R&G Faserverbundwerkstoffe GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei Brand geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Persönliche Schutzkleidung tragen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund oder das Erdreich
gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Unfallstelle sorgfältig säubern.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die beim Umgang mit chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Für gute
Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Hinweise zum sicheren Umgang
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Rückhaltebehälter vorsehen, z. B. Bodenwanne ohne Abfluß.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Rückhaltebehälter vorsehen, z. B. Bodenwanne ohne Abfluß.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
8A
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 19.01.2015 D - DE