User manual

00021379.DOC, Version 2.0
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Als Aufhängungsmaterial dürfen niemals scheuernde Materialien wie z. B. Stahlseile verwendet
werden, um eine Abnützung aufgrund der hohen Reibung zu verhindern.
Die Länge der verwendeten Kette darf niemals 100 cm überschreiten.
Befestigen Sie die Lastkette mit dem Schraubkettenglied an der Befestigungsöse der Spiegelkugel und
ziehen Sie die Feststellmutter gut fest.
Hängen Sie die Lastkette mit der Spiegelkugel in dem Schraubkettenglied am Motor ein und ziehen Sie die
Feststellmutter gut fest.
Achten Sie darauf, dass die Rotation der Spiegelkugel nicht durch Dekorationsteile etc. abgebremst oder
unterbrochen wird.
Achten Sie darauf, dass niemals Seitenkräfte auf die Installation einwirken können.
Es ist darauf zu achten, dass am Montageort die Spiegelkugel nicht durch Luftströmung(en) ins Schwingen
geraten kann. Die Spiegelkugel und der Motor sind absolut schwingungsfrei aufzuhängen und zu betreiben.
Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob sich die Aufhängevorrichtung (z. B. Schlüsselringe, Schäkel
oder Schraubkettenglieder) oder Kettenglieder der Kette Verformungen aufweisen. In einem solchen Fall
hängen Sie die Spiegelkugel bitte sofort ab.
Anschluss ans Netz
Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung Pin International
Braun Außenleiter L
Blau Neutralleiter N
Gelb/Grün Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA
Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
LEBENSGEFAHR!
VordererstenInbetriebnahmemussdieEinrichtungdurcheinenSachverständigengeprüftwerden!
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden: