erfahrungsgemäßen entspricht jedoch keinem vollständigen nach der VO (EU) 2016425 erforderlichen Konformilätsbewerlungsverfehren. Aus diesem Grund dürfen an diesen Produkten keins Chargenbezeichnung oder ändere, irreführende Kennzeichnungen (z ELEFANT oder Verweise auf die DIN EN 149) angebracht werden. Diese Beitätigung Ist In Kopie an ale Kälber bzw. Zwischenhändler bis zum Verwender jeder Abgabeeinheit beizufügen.