Certifications 2
DAMPF- UND REINIGUNGS-DESTILLAT
00336-0001
Elita Modelle Klaus Kutschka
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 1,02
Überarbeitet am: 20.11.2012
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Deshalb für ausreichende
Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 u. 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Den Behälter fest verschlossen halten.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht rauchen (flüchtig).
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vorschriften des Ex-Schutzes beachten.
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Unverträglich mit:
Säuren und Basen.
Starke Oxidationsmittel
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Dampf- und Reinigungsdestillat
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
D - DE
Druckdatum: 20.11.2012
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