Certifications 2

DAMPF- UND REINIGUNGS-DESTILLAT
00336-0001
Elita Modelle Klaus Kutschka
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 1,02
Überarbeitet am: 20.11.2012
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen.
Schwach wassergefährdend.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
Abfallschlüssel Produkt
200129
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE
ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER
FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe
enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen .
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Sonstige einschlägige Angaben
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
100 %
Angaben zur VOC-Richtlinie:
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5
MuSchRiV).
Beschäftigungsbeschränkung:
Nicht unterstellt.
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO:
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h:
Konz. 50 mg/m³
Technische Anleitung Luft III:
100 %
Anteil:
1 - schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung
Weitere Angaben
D - DE
Druckdatum: 20.11.2012
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