Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR ARKTISWEISS 6239
Überarbeitet am : 04.06.2013 Version (Überarbeitung) : 12.0.0 (11.0.2)
Druckdatum : 04.06.2013
Seite : 2 / 7
( DE / D )
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen.
P-Satz 101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei Reizung der Atemwege durch das Produkt:
Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden ! Beschmutzte oder getränkte
Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Wasser in kleinen Schlucken trinken. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat
einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Nicht anwendbar.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Bildet rutschige und mit Wasser schmierige Beläge.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung