Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR ARKTISWEISS 6239
Überarbeitet am : 04.06.2013 Version (Überarbeitung) : 12.0.0 (11.0.2)
Druckdatum : 04.06.2013
Seite : 3 / 7
( DE / D )
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Reste mit viel Wasser wegspülen. Verschmutzte
Gegenstände und Fußböden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich mit Wasser reinigen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe-
und entlüftung sorgen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
P-Satz 102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P-Satz 103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar. Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen und trocken an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum
lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden aufbewahren. Vor Frost schützen. Für Kinder
unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Lagerklasse : 12
7.3
Spezifische Endanwendungen
Beschichtungsstoff für Wand- und Deckenanstriche im Innenbereich auf mineralischen Untergründen (Mauerwerk, Putz, Beton,
Naturstein), Baustoffplatten (z. B. Gispkarton), Tapeten (z. B. Strukturtapeten, Rau- und Glasfasertapeten) sowie Altanstrichen auf
Dispersionsbasis.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Spezifizierung : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Wert : nicht anwendbar
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht
Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Atemschutz
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz nicht notwendig.
Bei Spritzverarbeitung Spritznebel nicht einatmen. Partikelfilter P2 (weiß) beim Spritzen verwenden.
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,4 mm zu
benutzen.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit: >=8h.
Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis