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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN (fortlaufend)
Im Falle der Einnahme von großen Mengen wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Nicht relevant
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1
Löschmittel:
Produkt nicht entflammbar, niedriges Brandrisiko aufgrund der Entflammbarkeitseigenschaften des Produkts unter normalen
Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Im Falle von fortlaufender Verbrennung aufgrund von unsachgemäßer
Handhabung, Lagerung oder Anwendung kann jegliche Art von Löschmittel (ABC-Pulver, Wasser, ...) eingesetzt werden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Da das Produkt nicht entflammbar ist, besteht bei normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen kein
Brandrisiko.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeräten
erforderlich. Es sollte ein Mindestbestand an Notfalleinrichtungen oder Ausrüstung (feuerfeste Decken, tragbarer
Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG vorhanden sein.
Zusätzliche Verfügungen:
Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen
vorgehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks der Produkte kühlen, die sich entflammen
oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung
verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Lecks isolieren, soweit dies kein Risiko für die damit befassten Personen darstellt.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen:
Das Produkt ist nicht als gefährlich für die Umwelt eingestuft. Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und Grundwasser gelangen
lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Es wird empfohlen:
Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort bringen. Nicht mit
Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt
13.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Abschnitte 8 und 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
A.-
Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung
Es ist die gültige Gesetzgebung zur Prävention von industriellen Risiken einzuhalten. Behälter hermetisch geschlossen halten.
Verschüttete Substanzen und Reste unter Kontrolle halten und mittels sicherer Methoden entsorgen (Abschnitt 6). Auslaufen
aus dem Behälter vermeiden. Orte, an denen mit gefährlichen Produkten agiert wird, sind ordentlich und sauber zu halten.
B.-
Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Bränden und Explosionen.
Es wird eine langsame Umfüllung empfohlen, um das Entstehen von elektrostatischen Ladungen zu vermeiden, die
Auswirkungen auf entflammbare Produkte haben könnten. Für Informationen zu Bedingungen und Materialien, die zu
vermeiden sind, siehe Abschnitt 10.
C.-
Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von ergonomischen und toxikologischen Risiken.
Während der Handhabung nicht essen oder trinken, danach die Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen.
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Erstellt am: 08.06.2015 Fassung: 1
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