Certifications 2

THINNER
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
+34 938 936 012 (9:00 - 17:00)
Notrufnummer:
1.4
ACRYLICOS VALLEJO, S.L.
Pol. Ind. Sant Jordi - C/ Eusebio Millán, 14
08800 Vilanova i La Geltrú - Barcelona - Spain
Tel.: +34938936012 -
Fax: +34938931154
vallejo@acrylicosvallejo.com
www.acrylicosvallejo.com
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
1.3
Nicht empfohlene Gebräuche: Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3
angegeben
Relevante Gebräuche: Verschiedene
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
1.2
THINNER
Produktidentifikator:
1.1
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.2
Gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP) wird dieses Produkt nicht als gefährlich eingestuft.
2.1
2.3
Keine
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Keine der die Mischung bildenden Substanzen liegt über den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgesetzten
Werten.
Gefährliche Bestandteile:
Mischung von Substanzen
Chemische Beschreibung:
Gemische:
3.2
Nicht zutreffend
Stoffe:
3.1
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Im Falle der Einnahme von großen Mengen wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren.
Durch Verschlucken/Einatmen:
Mit Wasser spülen, bis das Produkt vollständig entfernt ist. Im Falle von Beschwerden den Arzt aufsuchen und diesem das
Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorlegen.
Bei Berührung mit den Augen:
Im Falle des Kontaktes wird empfohlen, den betroffenen Bereich gründlich mit Wasser und neutraler Seife zu reinigen. Bei
Hautveränderungen (Brennen, Rötung, Ausschlag, Blasen, …) einen Arzt aufsuchen und ihm dieses Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen.
Bei Berührung mit der Haut:
Beim Auftreten von Symptomen den Betroffenen ins Freie schaffen.
Bei Einatmung:
Bei Unwohlsein den Arzt mit diesem Sicherheitsdatenblatt aufsuchen.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
4.1
Seite 1/9
Erstellt am: 18.03.2018
Fassung: 1
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