Certifications 2

MODEL AIR
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN (fortlaufend)
Im Falle des Kontaktes wird empfohlen, den betroffenen Bereich gründlich mit Wasser und neutraler Seife zu reinigen. Bei
Hautveränderungen (Brennen, Rötung, Ausschlag, Blasen, …) einen Arzt aufsuchen und ihm dieses Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen.
Bei Berührung mit den Augen:
Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser spülen. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu
entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen
muss nach dem Waschen schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.
Durch Verschlucken/Einatmen:
Kein Erbrechen provozieren. Sollte es zum Erbrechen kommen, den Kopf nach vorn halten, um ein Einatmen zu vermeiden. Den
Betroffenen in Ruhestellung halten. Mund und Rachen ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen
wurden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Nicht relevant
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1
Löschmittel:
Produkt ist unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen nicht entflammbar. Im Entflammungsfall
aufgrund von unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Anwendung sind gemäß der Verordnung über
Brandschutzinstallationen vorzugsweise Feuerlöscher mit polyvalentem Pulver (ABC-Pulver) zu verwenden. ES WIRD DAVON
ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Löschmittel einzusetzen.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte, die hochgiftig sein und deshalb ein
hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeräten
erforderlich. Es sollte ein Mindestbestand an Notfalleinrichtungen oder Ausrüstung (feuerfeste Decken, tragbarer
Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG vorhanden sein.
Zusätzliche Verfügungen:
Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen
vorgehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks der Produkte kühlen, die sich entflammen
oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung
verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Lecks isolieren, soweit dies kein zusätzliches Risiko für die damit befassten Personen darstellt. Angesichts eines möglichen
Kontakts mit dem verschütteten Produkt ist die Verwendung von persönlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8).
Bereich evakuieren und Personen ohne Schutzausrüstung fernhalten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen:
Das Produkt ist nicht als gefährlich für die Umwelt eingestuft. Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und Grundwasser gelangen
lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Es wird empfohlen:
Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort bringen. Nicht mit
Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt
13.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Abschnitte 8 und 13.
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Erstellt am: 30.04.2015 Revision: 19.03.2019 Fassung: 2 (a ersetzen 1)
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